Herausgegeben vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), 2016
Der Andrang in den Journalismus ist groß, das redaktionelle Ausbildungsangebot knapp. Chancen haben fast nur noch Bewerber/-innen mit einer qualifizierten Vorbildung, mit abgeschlossenem Studium und praktischer redaktioneller Erfahrung in Form freier Mitarbeit für Presse oder Rundfunk.
Selbst wenn es einzelne Beispiele von Seiteneinsteigern in den Journalismus gibt: Ein Volontariat ist in der Regel ein Muss – vor allem dann, wenn eine spätere Redakteurstätigkeit in Presse, Rundfunk oder Agenturen angestrebt wird.
Volontariate werden in fast allen Medienbereichen angeboten und sind qualitativ sehr unterschiedlich. Denn es existieren keine verbindlich festgeschriebenen Ausbildungsnormen. Ausbildungstarifverträge gibt es nur bei Zeitungen, Zeitschriften und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Hörer, Leser und Zuschauer haben Anspruch auf qualifizierte Information, vermittelt durch qualifizierte, kompetente und möglichst unabhängige Journalistinnen und Journalisten.
Nicht alle Volontariate können die Ansprüche erfüllen, die Journalisten und Gesellschaft an qualifizierte Ausbildung stellen. Manchmal dienen Volontäre nur als billige Lückenfüller und werden höchstens kurz angelernt, nicht aber wirklich ausgebildet.
Auf den ersten Blick mag es opportun erscheinen, irgendein Stellenangebot anzunehmen, das sich „journalistische Ausbildung“ nennt. Auf den zweiten Blick erkennt man aber die Sackgasse, denn Schmalspur-Ausbildung macht nicht fit für den journalistischen Arbeitsmarkt der Zukunft.
Daher ist es gerade wegen der angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt wichtig, die Qualität des Ausbildungsangebotes zu prüfen. Dabei soll diese Checkliste helfen.
Der DJV bietet als Grundlage dafür wichtige Informationen, die Sie anfordern können beziehungsweise im Internet finden (www.djv.de):
- DJV Wissen 5: „Journalist/in werden?“ (enthält Kontaktadressen, Ausbildungstarifvertrag und Ausbildungsrichtlinien aus benachbarten Bereichen)
- Geltende Tarifverträge (zumindest Mantel- und Gehaltstarif der entsprechenden Branche, zum Beispiel Tageszeitungen, Zeitschriften oder privater Rundfunk)
Prüfen Sie die Ihnen angebotene Volontärsstelle mit Hilfe der folgenden Fragen. Liegt Ihnen ein angemessenes journalistisches Ausbildungsangebot vor, müssten Sie alle bejahen können. Können Sie einzelne Fragen gar nicht oder nur mit einem Nein beantworten, bitten Sie Ihren DJV-Landesverband beziehungsweise die Bundesgeschäftsstelle (Adressen vgl. www. djv.de) um Rat und Tipps.
Die wichtigsten Fragen zum journalistischen Volontariat:
- Verfügt das ausbildende Unternehmen über zumindest drei Redakteure und verschiedene redaktionelle Ressorts beziehungsweise Arbeitsbereiche, die eine vielseitige journalistische Ausbildung ermöglichen, oder kooperiert es dazu mit anderen Medien unternehmen?
- Bezieht sich der praktische Aufgabenbereich ausschließlich auf journalistische, nicht aber auf Tätigkeiten der Werbung, Anzeigenakquise oder des Marketings?
- Gibt es vor Beginn der Ausbildung einen schriftlichen Anstellungsvertrag?
- Wird das Ausbildungsverhältnis als„Volontariat“, besser noch: „Redaktionsvolontariat“ bezeichnet? (Begriffe wie „Hospitanz“, Assistenz“, „Praktikum“ o.ä. haben nicht dieselbe Bedeutung!)
Enthält der Anstellungsvertrag Angaben zu
- Dauer der Ausbildung (in der Regel zwei Jahre) mit exakten Datumsangaben zu Anfang und Ende?
- Existenz eines Ausbildungsplans und zu ausbildenden Personen?
- Probezeit (in der Regel drei Monate)?
geltenden Tarifverträgen (zum Beispiel Ausbildungs-, Gehalts-, Manteltarifvertrag)?
Monatsgehalt (und entspricht es dem Tarifsatz)? - Jahresurlaub (und entspricht er dem Tarif)?
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis drei Monate vor Volontariatsende? (Wichtig bei Nichtübernahme in Redakteursverhältnis beziehungsweise Initiativbewerbungen) - Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis zum Ende des Volontariats?
Enthält der Ausbildungsplan Angaben zu
- Stationen der redaktionellen Ausbildung und bestehen diese zumindest aus drei verschiedenen Redaktionsbereichen beziehungsweise redaktionellen Ressorts, die erwarten lassen, dass Sie umfassendes journalistisches Handwerk (Recherche, Vermittlung, Stil-/ Präsentationsformen) erlernen?
- Stationen der überbetrieblichen Ausbildung in Einrichtungen der journalistischen Aus- und Weiterbildung, umfassen sie zumindest vier Wochen im ersten plus zwei Wochen im zweiten Ausbildungsjahr, und trägt das Unternehmen die Kosten dafür?
- regelmäßigen betriebsinternen Schulungsveranstaltungen zu journalistischen Sach- und Fachthemen?
- einem/einer Ausbildungsredakteur/in beziehungsweise zu den mit der Ausbildung beauftragten Redaktionsmitgliedern?
einer systematischen Einführung bei Volontariatsbeginn?